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Programm "Diejenigen, die die Ukraine infolge des Krieges verlassen haben"
Wer kann mitmachen
  • Bürger der Ukraine, alle Personen mit ständigem Wohnsitz in der Ukraine, die das Recht auf eine befristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erhalten haben
  • Männer und Frauen
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Die Arbeit kann jederzeit nach dem Papierkram beginnen
  • Arbeitsvertrag bis zu 6 Monate mit Verlängerungsmöglichkeit (bei Verlängerung von amtlichen Dokumenten)
  • Kandidaten mit Fremdsprachenkenntnissen, sowie ohne
  • Kandidaten mit und ohne Berufserfahrung

Verfahren
  • Ankunft des Kandidaten in Deutschland
  • Anmeldung eines vorübergehenden Aufenthaltsorts und Eintragung des Status „vorübergehender Schutz“. (Die Plattform hilft in allen Phasen der Registrierung)
  • Sobald der Kandidat die offiziellen Dokumente erhält, kann er mit der Arbeit beginnen

Das Team der Plattform organisiert die Anreise zum Arbeitsort und begleitet den Kandidaten und den Arbeitgeber bei organisatorischen Belangen.

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