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Programm "Studienfachbezogene Praktika für ausländische Studierende"
Wer kann mitmachen
  • Internationale Vollzeit-/Teilzeitstudierende
  • Jungs und Mädels
  • Alter von 18 bis 35 Jahren
  • Studierende, die 4 Semester abgeschlossen haben
  • Die Art der Tätigkeit hängt zwangsläufig mit dem Studienfach zusammen
  • Der Übungsbeginn ist jederzeit möglich
  • Praxisvertrag bis 1 Jahr
  • Kandidaten mit Fremdsprachenkenntnissen, sowie ohne
  • Bewerber mit oder ohne Berufserfahrung

Verfahren

Der Student muss Folgendes bereitstellen:

  • ein ausgefülltes Formular des Arbeitsministeriums, unterschrieben und gestempelt an Ihrem Studienort
  • zeugnis des Studienortes in deutscher oder englischer Sprache

Die Plattform prüft die Richtigkeit und Korrektheit der Unterlagen und sendet alle erforderlichen Unterlagen im Original per Post an den Arbeitgeber.

Der Arbeitgeber füllt das Studentenformular und einige Belege aus (wir helfen Ihnen dabei) und sendet das vollständige Paket der von der Plattform vorbereiteten Dokumente an das Arbeitsministerium.

Das Bundesarbeitsministerium prüft alle Unterlagen und erteilt eine Praktikumsbewilligung.

Bei Bedarf erhält der Kandidat ein Visum und kann mit der Arbeit beginnen.

Die Plattform organisiert die Anreise des Kandidaten und begleitet den Arbeitgeber und den Kandidaten in allen aktuellen Belangen.

Erfahren Sie hier mehr über das Verfahren zur Erlangung einer Berufserlaubnis. https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba015615.pdf
Damit wir Personal für Sie rekrutieren können, füllen Sie bitte das Formular aus
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