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FERIENBESCHÄFTIGUNG
Wer kann teilnehmen?
  • Ausländische Vollzeit-/Teilzeitstudierende
  • Jungs und Mädels
  • Alter von 18 bis 35 Jahren
  • Teilnahmezeitraum: während der gesetzlichen Feiertage im Studienland
  • Dauer des Arbeitsvertrages kann von 45 bis zu 90 Tage lang sein
  • Studenten mit oder ohne Sprachkenntnisse
  • Studenten mit oder ohne Berufserfahrung
  • Abiturienten können nicht teilnehmen

Verfahren

Der Student muss Folgendes bereitstellen:

  • ein ausgefülltes Formular des Arbeitsministeriums, unterschrieben und gestempelt an Ihrem Studienort
  • zeugnis des Studienortes in deutscher oder englischer Sprache

Die Plattform prüft die Richtigkeit und Korrektheit der Unterlagen und sendet alle erforderlichen Unterlagen im Original per Post an den Arbeitgeber.

Der Arbeitgeber füllt das Studentenformular und einige Belege aus (wir helfen Ihnen dabei) und sendet das vollständige Paket der von der Plattform vorbereiteten Dokumente an das Arbeitsministerium.

Das Bundesarbeitsministerium prüft alle Unterlagen und stellt eine Arbeitserlaubnis aus.

Mit einer Arbeitserlaubnis kann der Kandidat anfangen zu arbeiten.

Die Plattform organisiert die Anreise des Kandidaten und begleitet den Arbeitgeber und den Kandidaten in allen aktuellen Belangen.

Hier erfahren Sie mehr über Ferienbeschäftigung. https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitskraefte/ferienbeschaeftigung
Damit wir Personal für Sie rekrutieren können, füllen Sie bitte das Formular aus
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